Neue Sächsische Corona-Notfall-Verordnung vom 19.11.2021
Seit heute, Montag 22.11.2021 gelten neue Einschränkungen auch für unsere Vereine.
Leider dürfen nun nur eingeschränkte Personengruppen trainieren:
§ 13 Sport
(1) Die Öffnung von Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen für Publikumsverkehr ist untersagt.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung zulässig für die Ausübung von Sport im Rahmen von ….. sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader… Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises, zur Kontrolle der jeweiligen Nachweise durch den Betreiber und zur Kontakterfassung.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist die Öffnung zulässig für Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Anleitungspersonal gilt Absatz 2 Satz 2. (3G)
Weiterhin sind folgende Regeln zu beachten:
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist zu beachten, ggf. hier klare Tanzbereiche markieren (§4 Absatz 2)
- Maskenpflicht auf allen Wegen, außer im Tanzbereich (§ 5)
- Generelle Grundsätze der Hygieneregeln
- Kontakterfassung aller teilnehmenden Personen ( §2)
Nachweis 3 G
Generell gilt, dass alle Teilnehmenden Genesene, Geimpfte oder Getestete sein müssen. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Testpflicht befreit, sowie alle bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, die der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Achtung, derzeit schließen wieder einige Schulen! Diese Kinder müssen trotzdem einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen.
Veranstaltungen jeglicher Art sind untersagt. (§ 12)
Hot-Spot-Regelungen (§ 21)
Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 1000 in Folge von 7 Tagen gilt ab dem nächsten Tag eine erweiterte Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr. Dies wird in den Landkreisen oder Städten per Pressemitteilung veröffentlicht.
Die gesamte Sächsische Corona-Notfall-Verordnung finden Sie hier.
Wichtig wird für alle Vereine die Überarbeitung des Hygienekonzeptes sein, denn dies muss überall in den Trainingsstätten einsehbar sein.
Handeln sie im Sinne der Gesundheit bewusst. Bleiben Sie gesund!