Informationen zur Eingliederung von ukrainischen Tänzerinnen und Tänzern


Veröffentlicht am von

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

immer mehr Anfragen zum Umgang mit ukrainischen Paaren, die im Zuge des Ukraine Kriegs als Flüchtlinge zu uns kommen, schlagen bei mir auf. Natürlich sind alle ukrainischen Tänzer bei uns sehr herzlich willkommen, aber es sind ein paar Dinge zu beachten.

In jedem Fall brauchen wir eine Freigabe vom ukrainischen Verband. Den ukrainischen Tanzsportverband (Mitglied in der WDSF) gibt es und er ist nach wie vor aktiv und ansprechbar. Bei niedrigklassischen Paaren (ohne WDSF MIN) benötigen wir vom ukrainischen Verband auch eine Bestätigung der Klassenzugehörigkeit (von den Tänzern bzw. Paaren vorzulegen), bei hochklassigen Paaren mit WDSF MIN veranlassen wir das über die WDSF Datenbank über die DTV Geschäftsstelle. Ist 3 Wochen nach nachgewiesener Anfrage beim ukrainischen Verband von diesem keine Reaktion erfolgt, darf ein Tänzer oder ein Paar auf den DTV umgeschrieben werden (gem. WDSF Competition Rules).

In jedem Fall dürfen ukrainische Paare erst nach Freigabe am DTV Sportverkehr teilnehmen, sie dürfen für den DTV auch bei allen WDSF Turnieren im In- und Ausland teilnehmen, jedoch dürfen sie im DTV keine Meisterschaft (LM, GM, DM, DP) und keine DTV Ranglistenturniere tanzen.

Tanzt ein/e ukrainische/r Tänzer/in in Deutschland mit einem/einer Partner/in, der/die schon vorher im DTV getanzt hat, gilt diese Einschränkung nicht. Ein besonderes Problem sind Tänzer oder Paare, die in der Ukraine für einen WDC Mitgliedsverband getanzt haben. Diese müssen sich zuerst beim ukrainischen WDSF Mitgliedsverband registrieren und dann von diesem zum Nationenwechsel nach Deutschland freigegeben werden.

Gewisse Regeln müssen hier leider eingehalten werden, sonst bekommen wir ein Chaos.

Viele Grüße

Michael Eichert