Informationen zum gegenwärtigen Stand in der Corona-Krise


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Wir weisen alle Vereine, alle Tänzerinnen und Tänzer nochmals daraufhin, dass der Trainingsbetrieb weiterhin untersagt ist. Das Sächsische Staatsministerium des Inneren hat in seiner Corona-Verhaltensordnung klar daraufhingewiesen. Dies beinhaltet auch, dass gemeinsam lebende Paare ebenfalls kein Training in Vereinsräumen und öffentlichen Sportstätten abhalten dürfen.

Jeder Verein darf aber unabhängig davon für seine Spitzenpaare des Bundeskaders einen Antrag auf Sonderregelung für den Trainingsbetrieb stellen. Wir unterstützen gern dabei. Lesen Sie dazu auch die beigefügte Information des SSMI.

 

Bitte lassen Sie sich nicht von Informationen aus anderen Bundesländern verunsichern. Es gibt unterschiedliche Regelungen von Bundesland zu Bundesland.

 

Sobald es neue Informationen für Sachsen gibt, werden wir Sie darüber informieren.