Neue Details zu Corona: Informationen und Dokumente
Am von Geschäftsstelle LTVS
Corona-Schutz-Verordnung gültig ab 08.03.2021

Seit dem 08.03.2021 gilt die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung.
Grundsätzlich werden die bestehenden Maßnahmen bis 31.03.2021 verlängert. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben im Wesentlichen gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie für die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Des Weiteren einigte sich die Regierung auf einen Stufenplan zur Lockerung des Lockdowns, gebunden an die Inzidenzzahlen der jeweiligen Gebiete.
Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert, so dass sich jetzt ein Hausstand in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen darf. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.
Die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundene Auflage, die Unterkunft nur mit triftigem Grund verlassen zu dürfen, werden grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt auch für das Alkoholverbot. Die nächtliche Ausgangssperre fällt ersatzlos weg.
Gibt es Lockerungen für Sportler*innen?
Maßnahmen bei Unterschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 100
Wird der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben:
- Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen.
Damit ist der Individualsport im Innenbereich weiterhin untersagt. Aber das Fitnesstraining im Freien kann als Einstieg gern genutzt werden, immer unter Berücksichtigung der notwendigen Hygieneauflagen. Ein Training in den Vereinsstätten ist derzeit nur für Kadersportler*Innen möglich.
Dazu beachten Sie bitte die Regelungen der Landkreise, kreisfreien Städte und Städte.
Im Sinne der Gesundheit aller bitten wir um Geduld und Rücksicht für unsere Mitmenschen.
Corona Schutzverordnung gültig ab 08.03.2021