Neue Corona-Schutzverordnung ab 18.07.2020


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Lockerungen bei Sportwettkämpfen

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung, gültig ab 18.07.2020 sind weitere Lockerungen im Sportbetrieb möglich. So dürfen Sportwettkämpfe wieder mit Publikum stattfinden.

Bestehen bleibt die allgemeine Vorschrift, die physischen sozialen Kontakte zu minimieren, einen Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Menschen einzuhalten, im Nahverkehr, im Einzelhandel und in weiteren konkret bestimmten Institutionen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und die allgemeinen Hygieneregeln einzuhalten.

Weiterhin ist auch beim Sportbetrieb die Abstandsregelung einzuhalten und den Kontakt auf ein Minimum zu beschränken.

 

 

 

weitere Vorschriften siehe Link:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-07-14.pdf

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2020-07-14.pdf

 

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